Agrar-Änderungen gehen völlig an Forderungen der Betroffenen vorbei
Dennis Klecker: Agrar-Änderungen gehen völlig an Forderungen der Betroffenen vorbei

„Man muss aufpassen, dass am Ende nicht mehr Menschen mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Verordnungen und Gesetzen beschäftigt sind, als praktisch davon überhaupt betroffen sind.“ Das sagte der agrarpolitische AfD-Fraktionssprecher Dennis Klecker in der Landtagsdebatte zum geänderten Agrargesetz.

„Wie eigentlich jedem Berufszweig wäre den Jägern und Landwirten doch in der Realität mal mit Bürokratieabbau geholfen! Doch genau das machen die Änderung etwa des Fischerei-, des Jagd- und Wildtier-Management- oder des Landeswald-Gesetzes wieder nicht. Im Gegenteil: Mit dem neuen ‚Kulturlandschaftsrat‘ schafft sich das Ministerium einen Beraterkreis, also noch mehr Bürokratie.“

„Wir müssen unseren Bauern eine Stimme geben“, zitiert Klecker Agrarminister Peter Hauk (CDU). „Das klingt sehr schön, aber bisher ignorierte die Regierung die Bauern – und ändert sich das dann wirklich durch einen Kulturlandschaftsrat? Themen wie ‚innovative Bio-Weiderindkonzepte‘ gehen doch an der Realität der meisten Landwirte vollkommen vorbei.

Positiv sehen wir das Absenken der Altersgrenze im Fischereigesetz, da dies ja ursprünglich von der AfD gefordert wurde, sowie die Digitalisierungsoffensive. Bedauerlich ist, dass dem Wunsch des Städtetags bezüglich der Absenkung des Schutzstatus des Bibers nicht entsprochen wird und das Problemthema ‚Saatkrähen‘ wird auch nicht angegangen. Die Änderungen gehen mal wieder völlig an den Forderungen der Betroffenen vorbei!“

Die ganze Rede zur Beratung des Gesetzes zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 17/7096) war für Mittwoch, 17. Juli 2024 angesetzt, das Thema wurde im Juli jedoch an den Ausschuss verwiesen und dann erst in der zweiten Beratung im Plenum des Landtags am 9. Oktober 2024 behandelt (es gilt das gesprochene Wort):

Mit dem Gesetz zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften sollen fast zehn Gesetze geändert werden, darunter auch das Jagd- und Wildtiermanagement. Man muss aufpassen, dass am Ende nicht mehr Menschen mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Verordnungen und Gesetzen beschäftigt sind, als praktisch davon überhaupt betroffen sind! 

Nur zur Erinnerung: Jäger sind keine Wilderer, sondern erfüllen eine wichtige Aufgabe. Für Grün-Schwarz, jedoch bedeutet Wildtiermanagement oft einfach gar nicht mehr in die Wildtierregulation einzugreifen, siehe die Ziele für den Nationalpark Schwarzwald!1

Wie eigentlich jedem Berufszweig wäre den Jägern und Landwirten doch in der Realität mal mit Bürokratieabbau geholfen! Doch genau das macht die Änderung des Fischereigesetzes, des Jagd- und Wildtier-Management-Gesetzes, des Landeswaldgesetzes, des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes, des Gesetzes zur Regelung des Personalübergangs, des Tiergesundheits-Ausführungs-Gesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungs-Gesetzes wieder nicht.

Mit dem neuen „Kulturlandschaftsrat“ schaffte sich das Ministerium einen Beraterkreis, also noch mehr Bürokratie. Und da muss man immer kritisch auf den Nutzen schauen. Natürlich ist es gut, wenn manches Ministerium fachkundige Berater bekommt. Doch wenn der Minister die Mitglieder des Rates bestimmt,2 dann kann man an Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung bereits zweifeln und damit auch am langfristigen Mehrwert dieses Gremiums.  Und schauen Sie mal in die Druckvorlage: wenn Vertreter von „Kirchen oder Religionsgemeinschaften“ Landwirte und Jäger beraten sollen, dann muss man sich schon wundern! 

Sie selbst nennen diesen Rat einen, Zitat, „geschützten Raum“ in dem man „kontroverse Meinungen“ austauschen kann.3 Da fragt man sich, wie man im Ministerium dann mit kontroversen Positionen außerhalb dieses geschützten Rahmens umgeht?

Unser Minister erklärte natürlich schon großzügig „Wir müssen unseren Bauern eine Stimme geben“. Das klingt sehr schön, aber bisher ignorierte die Regierung die Bauern und ändert sich das dann wirklich durch einen Kulturlandschaftsrat? Die Augenwischerei zeichnet sich bereits ab! 

Natürlich teilen wir die offiziell vermittelten Ziele, wie mehr Verständnis für die Sorgen und Nöte der Bauern. Doch mit Themen wie „innovativen Bio-Weiderindkonzepten“ oder „kulturhistorischen Perspektiven“ gehen Sie doch an der Realität der meisten Landwirte wieder vollkommen vorbei! 

Wenn man dann noch schaut, wie sich besonders die Grünen ihre „Transformation der Landwirtschaft“ konkret vorstellen und dann wieder mal von Agri-Photovoltaik sprechen4 dann erinnere ich nur wieder an die Realität, die ich schon im November angesprochen habe: Sie reden dutzende Male von etwas, was in der Realität nicht funktioniert und daher auch nicht gemacht wird.

Schon dieses Beispiel aus dem Gesetzespaket zeigt, wie Sie mit schönen Worten wieder Sand in die Augen streuen. Sie loben ein „Positivbeispiel gelebter demokratischer Beteiligung“, in der Realität aber werden sie keineswegs die Landwirte entlasten, sondern wollen doch wieder Vorgaben machen, z.B. für weniger Pflanzenschutzmittel- oder sogar dem Verbot von PSM, die übrigens kein Bauer grundlos nutzt.

Der ursprüngliche Volksantrag wollte „Kooperation statt Verbote“, doch genau das unterlaufen Sie wieder, weil sie natürlich ihre ideologischen Ziele irgendwie versuchen reinzumogeln. Und durch die vom Minister bestimmte Auswahl der Gremienmitglieder werden sie nur versuchen Ihre eigene Meinung durch angebliche „Experten“ zu legitimieren.

Nun zu den einzelnen Aspekten der Gesetzesänderungen: 

  • Schade ist, dass dem Wunsch des Städtetags bezüglich der Absenkung des Schutzstatus des Bibers nicht entsprochen wird. Ebenso das Problemthema mit den Saatkrähen wird nicht angegangen.  
  • Anträge digital stellen zu können, ist ein schon lange überfälliger Schritt. Wir hoffen aber, dass Ihre „Digitalisierungsoffensive“ nicht wieder mal ein teurer Rohrkrepierer wird – so wie Ihre Bildungsplattform „Ella“ oder ihre CO-App „Klima Buddy“. 

Dies zeigt wieder, statt Probleme von der Ursache zur Lösung zu denken, wurstelt man innerhalb der bestehenden Gesetze etwas herum, die eigentliche Kernprobleme aber bleiben.  

„Wohl und Zufriedenheit“ definieren Sie einfach per Gesetz5, am liebsten würden Sie diese wohl per Gesetz verordnen. 

Eine echte Vereinfachung der Verwaltung, eine Digitalisierung oder gar eine Stärkung des Ländlichen Raums ist in der Praxis auch durch diesen Haufen an Änderungen nicht erkennbar! Die Änderungen gehen also mal wieder völlig an den Forderungen der Betroffenen vorbei! 


  1. vgl. Nationalpark Schwarzwald: Ziel des „Wildtiermanagement“ ist, dass bis 2030 mind. 51% und bis 20244 mind. 75% der Fläche ohne Wildtierregulation auskommen. ↩︎
  2. „Die Mitglieder des Kulturlandschaftsrates werden von der zuständigen Ministerin oder dem zuständigen Minister für Ländlichen Raum berufen.“ siehe Druckvorlage (PDF S.eite 35) ↩︎
  3. „Unterschiedliche, auch kontroverse Positionen der verschiedenen Gruppen können in diesem geschützten Raum ausgetauscht und Konflikte frühzeitig thematisiert werden.“ siehe Druckvorlage (PDF S. 26) ↩︎
  4. Beispiel: Der Abgeordnete Martin Hahn (Grüne) spricht im Kontext des Kulturlandschaftsrat von Freiflächenphotovoltaikanlagen, unter denen Freilandhühnern gehalten werden ↩︎
  5. vgl. Änderung zum Fischereigesetz im Zielbereich IV. (PDF S.18) in Drs. 17/7096 ↩︎