Der pressepolitische AfD-Fraktionssprecher Dennis Klecker hat das Urteil des Landgerichts Stuttgart zur SWR-Newszone als wenig nachvollziehbar bewertet:
„Der SWR darf seine Nachrichten-App weiter betreiben. Es ist schon absurd, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) ständig über Geldmangel klagt, aber ebenso ständig zusätzliche Aufgaben an sich reißt, für die er gar nicht zuständig ist.
Fügt man die schriftlichen Online-Veröffentlichungen eines Tages von Tagesschau, Sportschau und eines Radiosenders zusammen, so hält man locker eine öffentlich-rechtliche Zeitung mit nationalen, internationalen und regional-lokalen Inhalten in den Händen.
Damit stört der ÖRR widerrechtlich den privaten Pressemarkt, ja schädigt ihn. Ich unterstütze den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger BDZV in ihrem Plan, Berufung einzulegen.“