„Wenn ein gebührenfinanzierter Staatssender im Nachrichtenkostüm urteilende Etiketten verteilt und Gerichte das als bloße Meinung einordnen, ist der Kernauftrag verfehlt“. Mit diesen Worten kommentiert der medienpolitische AfD-Fraktionssprecher Dennis Klecker MdL das aktuelle Urteil des Landgerichts Hamburg, wonach die vom ZDF verwendete Bezeichnung „Falschmeldung“ rechtlich als Meinungsäußerung statt als Tatsachenbehauptung zu werten ist.
„Bürger haben Anspruch auf nüchterne Information – nicht auf redaktionelle Weltanschauungen mit Zwangsfinanzierung. Das Urteil reiht sich in Entscheidungen ein, in denen das Gericht dem Sender bereits wegen einseitiger oder unzutreffender Übernahmen inhaltlicher Deutungen Grenzen gesetzt hat – Stichwort: Correctiv/Potsdam.
Aber Gerichte können im Einzelfall nur Symptome kurieren. Die Politik ist in der Pflicht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf seinen Kern – verlässliche Grundversorgung mit Nachrichten – zurückzuführen. Dafür braucht es Trennschärfe, Transparenz und Sanktionen bei Verstößen. Wir brauchen eine Kennzeichnungspflicht für wertende Elemente in Nachrichtensendungen und eine unabhängige Ombudsstelle mit einem Klagerecht der Beitragszahler.“
