Ludwigsburger Kreiszeitung verbreitet absichtlich Falschbehauptungen!
Ludwigsburger Kreiszeitung verbreitet absichtlich Falschbehauptungen!

„Nach anwaltlicher Begutachtung stellt sich heraus: eine Differenzierung zwischen Gewaltdelikten und allen anderen Delikten ist publizistisch sehr wohl relevant.“ Mit diesen Worten kommentiert der jugendpolitische AfD-Fraktionssprecher Dennis Klecker die Verweigerung der Ludwigsburger Kreiszeitung (LKZ) auf eine Richtigstellung der am Dienstag verbreiteten Falschbehauptungen. „Gegen AfD-Politiker werden seit Jahren sehr wohl die meisten ‚Gewalttaten‘ verübt. Dass gegen Grünen-Politiker seit kurzem mehr ‚Straftaten‘ insgesamt verübt wurden, ändert daran nichts. Dies basiert hauptsächlich auf den „Äußerungsdelikten“, also Beleidigungen, die AfD-Politiker kaum mehr anzeigen aufgrund der Masse. Genau so hatte ich es auch in meiner Pressemitteilung korrekt mitgeteilt. Insofern sind nicht meine Aussagen ‚frei von Fakten‘, sondern die der sogenannten ‚Journalisten‘.“

Denn dass Gewalttaten gegen Politiker eine wesentlich größere Bedrohung für unsere Gesellschaft sind als Online-Beleidigungen, von denen wir täglich Dutzende anzeigen könnten, wenn wir diese ergebnislose Mühe wollten, liegt wohl auf der Hand, erklärt Klecker. „Sowohl der Redakteur Philipp Schneider als auch Chefredakteurin Ulrike Trampus haben sich hier schlicht ‚verrannt‘, ja wollen offenbar aus politischen Gründen nicht nachgeben. Das ist ein publizistisches Armutszeugnis, kündet von einem aktivistisch-erzieherischen Wahrheitsverständnis und spricht dem Pressekodex Hohn. Insofern sind wir gespannt, ob und wie die Redaktion reagiert. Sollte eine Richtigstellung verschleppt werden oder gar unterbleiben, greifen wir zu juristischen Mitteln, auch wenn die erst mit Verzug Erfolge zeigen.“

  • Staatsanzeiger vom 15.04.2024: „AfD-Politiker wurden 54 Mal (Vorjahr: 37) Ziel von Straftaten. Gegen sie wurden die meisten Gewalttaten verübt.“
  • Bundestag: Drucksache 20/10177 vom 16.01.2024, Seite 12
Screenshot aus der Bundestagsdrucksache 20/1077 vom 16.01.2024 Seite 12