Plenarrede Dennis Klecker: Bei Änderung des Medienstaatsvertrages fehlt tatsächliche Verbesserung
Plenarrede Dennis Klecker: Bei Änderung des Medienstaatsvertrages fehlt tatsächliche Verbesserung

Der medienpolitische AfD-Fraktionssprecher Dennis Klecker hat in der Debatte zur Änderung des Medienstaatsvertrags das Fehlen einer tatsächlichen Verbesserung für die Beitragszahler kritisiert. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verdankt sein Milliardenbudget politischen Entscheidungen. Daher darf man sich nicht wundern, dass auch private Sender Zuschüsse möchten, die die Politik ihnen gewähren soll. Diese Forderung ist völlig verständlich. Doch das stärkt keine Unabhängigkeit der Sender, weder die der öffentlich-rechtlichen, noch die der privaten. Eine ‚Medienvielfalt‘ durch Steuermittel ist keine wirkliche Vielfalt.

Auch der neue Paragraf, der gegenüber der Öffentlichkeit zu „größtmöglicher Transparenz“ führen soll, klingt nur gut, resümiert Klecker. „Aufgrund zahlreicher Beispiele der Veruntreuung von Geldern wie etwa dem RBB-Skandal ist er dringend notwendig – wird aber wieder eingeschränkt durch den Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Unterhalb der Ebene von Intendanten und Direktoren ist jedes hohe Gehalt und jede Pension beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit wahrscheinlich wieder Geheimsache. Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat ein Milliardenbudget, welches größer ist als das komplette Bruttoinlandsprodukt von über 30 Staaten. Ihr Gesetzesvorschlag ist keine Verschlechterung, aber der große Wurf ist er eben auch nicht. Eine Verbesserung für die Beitragszahler lässt sich nicht wirklich feststellen, denn selbst mit etwas mehr Transparenz bleibt Geldverschwendung nun mal Geldverschwendung.“


Redekonzept:

TOP 5: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesmediengesetzes
Drucksache 17/5360

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der öffentlich-rechtliche Rundfunk verdankt sein Milliardenbudget politischen Entscheidungen. Daher darf man sich nicht wundern, dass auch private Sender Zuschüsse möchten, die die Politik ihnen gewähren soll. Diese Forderung ist völlig verständlich.

Doch das stärkt keine Unabhängigkeit der Sender, weder die der öffentlich-rechtlichen, noch die der privaten.

Was mir im vorliegenden Gesetzentwurf aber aufgefallen ist, das ist Ihr „Nachhaltigkeitscheck“. Zitat: „Im Zielbereich Wohl und Zufriedenheit werden positive Wirkungen erzielt.“ Weiß der Bürger eigentlich, was Sie für nachhaltig halten? „Positive Wirkungen“ der Zufriedenheit durch den Einsatz von Steuergeld? Wer genau wird dadurch zufriedener?

Natürlich: Empfänger von Fördergeldern freuen sich. Doch die Steuer- und Abgabenzahler, die diese zahlreichen Subventionen finanzieren müssen, die sehen das vermutlich nicht positiv. Eine „Medienvielfalt“ durch Steuermittel ist keine wirkliche Vielfalt.

Sehr gut klingt auch der neue Paragraf [§ 31a], der gegenüber der Öffentlichkeit zu „größtmöglicher Transparenz“ führen soll. Was aufgrund zahlreicher Beispiele, mit Veruntreuung von Geldern wie z.B. dem RBB-Skandal auch dringend notwendig ist! 

Doch natürlich wird dieser [Paragraf] wieder eingeschränkt durch den Schutz personenbezogener Daten, sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Unterhalb der Ebene von Intendanten und Direktoren ist jedes hohe Gehalt und jede Pension beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit wahrscheinlich wieder Geheimsache.

Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat ein Milliardenbudget, welches größer ist als das komplette Bruttoinlandsprodukt von über 30 Staaten. Da darf Transparenz nicht nur Intendanten und Direktoren umfassen. Wir sprechen immerhin von zehntausenden von Mitarbeitern, aber besonders dürfte die Bürger auch interessieren, wie viel Geld manche Moderatoren als Gehalt beziehen und wie viel ihre zugehörigen Produktionsgesellschaften bekommen. Ihre Gesetzesvorlage dient also (wieder) nur der Ablenkung, dem Aktionismus irgendetwas getan zu haben.

Ihr Gesetzesvorschlag ist keine Verschlechterung, aber der große Wurf ist er eben auch nicht. Eine Verbesserung für die Beitragszahler lässt sich nicht wirklich feststellen, denn selbst mit etwas mehr Transparenz bleibt Geldverschwendung nun mal Geldverschwendung.