Abschiebungen und Zielländer seit 2020
Nachgefragt: Abschiebungen und Zielländer seit 2020

Meine Anfrage an die Landesregierung hinsichtlich Zahlen zu den Abschiebungen und den Zielländern seit 2020 (Ministerin Marion Gentges), Drucksache 17/5369, und die Antwort des Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg in Absprache mit dem Staatsministerium und dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.

Die Antworten dieser Anfrage wurden am 17.10.2023 sogar von der DPA (Deutsche Presse-Agentur) aufgegriffen und dann auf zahlreichen bekannten Seiten wie bei der FAZ, der Süddeutschen, Antenne 1, etc. veröffentlicht.

Ich fragte die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen wurden seit und einschließlich 2020 jeweils pro Jahr in welches Land abgeschoben (Fortsetzung der Drucksache 16/8083)?
  2. Wie viele der Personen aus der Vorfrage waren vor ihrer Abschiebung zuletzt im Stadt- oder Landkreis Heilbronn gemeldet?
  3. Kann sie inzwischen benennen bzw. wird inzwischen erfasst, von jeweils wie vielen abgeschobenen Personen eine Wiedereinreise bekannt wird?
  4. Welche Kosten sind für die Abschiebungen seit 2020 pro Jahr insgesamt und durchschnittlich pro Fall angefallen?
  5. In welcher Höhe konnten von den Abgeschobenen seit 2020 pro Jahr insgesamt und durchschnittlich pro Fall wieder Kosten eingetrieben werden?
  6. Bei wie vielen Abgeschobenen ist nach deren Abschiebung eine Auslandsanschrift oder eine bevollmächtigte rechtliche Vertretung bekannt, sodass eine Kostenerstattung möglich sein kann (vergleiche ihre Ausführungen zu Frage 6 in Drucksache 16/8083) bzw. was hat sie inzwischen unternommen, damit Abschiebungen nicht zum faktischen Verlust der Erstattungsansprüche führen, da diese nur bei einer (logischerweise nicht erwünschten) Wiedereinreise geltend gemacht werden könnten?
  7. Was hat sie inzwischen gegen einen der „Hauptgründe für das Scheitern von Rückführungen“ unternommen, nämlich dass die eingeplanten Personen am Tag ihrer Abschiebung nicht angetroffen werden (siehe ihre Aussage zu Frage 8 in Drucksache 16/8083), wurde z. B. der Ausreisegewahrsam oder die Abschiebungshaft wesentlich öfter angeordnet, bzw. wurden die aufenthalts- und asylrechtlichen Bestimmungen, wie vom Ministerium in der Drucksache gewünscht, auf einen moderneren Stand gebracht?
  8. Wie effizient gestaltete sich der Betrieb von Abschiebungshafteinrichtungen seit 2020 unter Angabe der Häftlinge pro Jahr und Monat, der durchschnittlichen Haftdauer bis zur Abschiebung und der Gesamtkosten sowie der durchschnittlichen Kosten pro Häftling pro Monat und insgesamt bis zu seiner Abschiebung?
  9. Da sie die Einstellung der statistischen Erfassung der Einsatzaufwände (vergleiche Drucksache 16/5728) seit 2018 laut ihren Ausführungen in Drucksache 16/8083 aufgrund der rückläufigen Zuwanderungszahlen eingestellt hat und die Zuwanderungszahlen inzwischen wieder signifikant steigen – werden die Einsatzaufwände inzwischen wieder erfasst?

Die Antworten der Landesregierung in der Drucksache 17/5369:

Download “Drs. 17/5369 Kl. Anfrage: Nachfrage und Zahlen zu den Abschiebungen und den Zielländern seit 2020”

17_5369_D.pdf – 54-mal heruntergeladen – 531,60 kB

Unsere Einschätzung zu den Antworten:

Zielländer:

2020 wurde besonders nach Albanien (137), Georgien (132), Frankreich (101), Kosovo (95), Italien (91) abgeschoben.

2021 wurde besonders nach Italien (139) und Georgien (130) abgeschoben.

2022 wurde besonders nach Nordmazedoien (204), Italien (127), Gambia (87), Georgien (84), Pakistan (83), Türkei (76), Albanien (74), Algerien (73), Serbien (72) abgeschoben.

2023 wurde (bisher) besonders nach Gambia (188), Nordmazedonien (166) und Österreich (120) abgeschoben.

Sicher machen Abschiebungen nach Gambia und Pakistan Sinn. Doch die Zahlen sind viel zu gering. Insbesondere die Abschiebungen nach Italien, Frankreich und Österreich im “großen Stil” sind zwar korrekt, weil das Erstaufnahmeland zuständig ist für die Anträge, aber eben vollkommen nutzlos. Bei offenen Grenzen sind die Abgeschobenen doch nach einem Tag wieder bei uns, daher sind die Maßnahmen Geldverschwendung.

Praktischer wäre es den Antragsstellern in Deutschland zu sagen: du kommst aus Italien, also musst du selbst dorthin zurück und dort deinen Antrag stellen. Hier bekommst du keine Leistung. So wie das unsere Ämter auch in Deutschland mit jedem machen, der beim falschen Amt einen Antrag stellt.

Bezüglich Gambia sollte man auch erwähnen: die Landesregierung förderte über das Innenministerium in Gambia “Berufsperspektiven” für ausreisepflichtige Gambier. Man wollte diese zu Imkern ausbilden, damit sie freiwillig zurückkehren und dort als Multiplikatoren für das Imkerwesen tätig werden. Eine Steuerverschwendung ohne jeden Erfolg, denn es wollte kein einziger (!) Gambier in seiner Heimat Imker werden! Unsere Nachfrage (meines Vorgängers Dr. Rainer Podeswa) zeigte damals: “Aus der ‚gambischen Community‘, namentlich der Gambian Refugee Association, interessierten sich zwar ein paar Personen, jedoch wollte niemand eine Ausbildung im landwirtschaftlichen Bereich haben, trotz Kost, Logis und Ausbildungsvergütung. Als Gründe werden angeführt, dass gambische Rückkehrer einen landwirtschaftlichen Kontext als ‚Scheitern‘ empfinden würden.” Man könnte meinen, dass manche Personen also lieber arbeitslos sind als in der Landwirtschaft zu arbeiten.

Die Zahl der ausreisepflichtigen Gambier mit Duldung lag 2021 schon bei über 5000 Personen, die Abschiebung von nur ~100-150 davon pro Jahr führt somit statistisch zu einem Negativsaldo: es bleiben immer mehr hier.

Landkreis Heilbronn:

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 27 Personen aus dem Landkreis Heilbronn abgeschoben. 2021 insgesamt 53 und 2022 insgesamt 88. 2023 bis einschließlich August 61. Zum Stadtkreis Heilbronn machte die Regierung keine Angaben. Zur Einordnung die Relation: Ende 2022 lag der Anteil “Schutzsuchender” an der Gesamtbevölkerung im Landkreis Heilbronn bei 3,0%, im Stadtkreis Heilbronn sogar bereits bei 4,8% (Statistisches Bundesamt).

Wiedereinreise:

Die Regierung erfasst auch weiterhin nicht, ob die Abgeschobenen wieder einreisen. Angeblich ist das zu aufwendig. Das kann man für eine Ausrede halten, denn in unserem bürokratischen Land liegen zu jedem Antragsteller und Abgeschobenen Daten vor und wenn diese z.B. nach Österreich abgeschoben werden und später wieder einen Antrag bei uns stellen, dann sollte man das doch sofort merken. Zumindest wenn man sie identifizieren würde und eine eindeutige Identität sollte die absolute Voraussetzung dafür sein, dass man von den Steuerzahlern finanzierte Sozialleistungen auszahlt.

Zudem ist nicht zu glauben, dass jemand eine Einreisesperre bekommt, der in einen EU-Staat abgeschoben wird. Dies wäre unsinnig, weil es nicht funktioniert und es würde auch der Absicht des Schengener Grenzkodex widersprechen.

Abschiebekosten pro Fall:

Auch dies scheint eine Ausrede zu sein, dass man die Abschiebekosten pro Fall nicht angeben kann. Insgesamt fließen ca. 2,5 Mio. Euro pro Jahr des Landes in Abschiebungen. Seit 2011 mehr als 33 Millionen Euro.

Auslandsadressen:

Obwohl das Problem bekannt ist erfolgt noch immer keine Erfassung der Auslandsadressen von zuvor abgeschobenen Personen, damit man die Kosten für die Abschiebung von ihnen eintreiben könnte. Stattdessen werden die Adressen nur bekannt, wenn diese sich melden um einen Antrag zu stellen, z.B. die Aufhebung oder Verkürzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes.

Gescheiterte Abschiebungen:

Bisher erfolgte auch noch immer keine Verbesserung bzgl. der Hauptgründe für das Scheitern von Rückführung, nämlich dass die Personen nicht angetroffen werden. Obwohl der Landesregierung und dem Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) auch dieses Problem seit vielen Jahren bekannt ist.

Kosten pro Hafttag:

Die durchschnittlichen Kosten pro Hafttag in der Abschiebeeinrichtung Pforzheim liegen pro falschem (sonst wäre er nicht zur Ausreise verurteilt worden) “Flüchtling” bei 550 bis 726 Euro. Die Verwaltungskosten der Einrichtung lagen zuletzt bei 6,44 Mio. Euro pro Jahr! Für die Abschiebeeinrichtung wird als weit mehr ausgegeben als für tatsächliche Abschiebungen mit 2,5 Mio. pro Jahr.

Erfassung des Aufwandes für Abschiebungen:

Die Erfassung des Einsatzaufwandes zur Abschiebung hat man 2018 aufgrund rückläufiger Zuwanderungszahlen eingestellt. Trotzdem hat man sie nun nicht wieder aufgenommen. Im Verweis auf Drs. 16/8083 antwortete Staatssekretär Wilfried Klenk für das Innenministerium damals nur, dass man auf “etwaige Entwicklungen unmittelbar und lageorientiert reagieren könnte”. Inzwischen haben wir noch viel höhere Zahlen illegaler Zuwanderung als jemals zuvor (selbst die Regierungsparteien fordern inzwischen schließlich die illegale Zuwanderung in die Sozialsysteme zu bremsen) und trotzdem beginnt man nicht wieder den Aufwand zu erfassen. Die Aussage ist also offensichtlich ebenfalls eine Ausrede.

Anmerkung: Die Zuständigkeit hat sich von der 16. zur 17. Legislatur des Landtags von Baden-Württemberg geändert. In der letzten Legislatur (daher auch bei Anfragen, die dieser vorangingen) lag die Zuständigkeit beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration von Thomas Strobl, oft antworteten auch seine Staatssekretäre. Jetzt ist das Ministerium Justiz und Migration von Marion Gentges (CDU) zuständig. Dieses Ministerium hieß während der 16. Legislatur noch Justiz und Europa.